Vorratsdatenspeicherung - Freifunk ist nicht betroffen

In Sachen Vorratsdatenspeicherung scheint der gesunde Menschenverstand innerhalb der Bundesregierung nun doch gesiegt zu haben.

Momentan sieht es nicht so aus, als wenn selbst die größten FF-Communities auch nur annähernd an solche Nutzerzahlen herankommen würden.

Allerdings hat die TKÜV nicht sehr viel mit der TKG zutun, zumindest mit unserem Fall.

https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/TKUeV-Vorratsdatenspeicherung-erst-ab-100-000-WLAN-Nutzern/Schwerer-Recherchefehler-Vorratsdatenspeicherung-ist-TKG-und-nicht-TKUeV/posting-30346162/show/

Wie sich die Gesetzeslage für uns entwickelt, werden wir in ein paar Wochen erfahren.

Mittlerweile gibt es auch eine Rückmeldung der BNetzA zum Thema: https://www.freifunk-rheinland.net/2017/06/19/vds-ab-juli-nicht-fuer-freifunk-und-den-ffrl/
Kurz: Die BNetzA hat Zweifel, ob Freifunk bzw. FFRL VDS-pflichtig sind. Bis zur endgültigen Entscheidung gehts weiter wie bisher - ohne speichern.